Die AGB für Vermittlungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber (Kunden) und dem Freyburger Fremdenverkehrsverein e.V. - nachfolgend FFV genannt -.
Diese AGB werden Bestandteil des mit dem FFV als Mittler von Hotelunterbringungs-, Ferienwohnungs- und ggf. sonstigen Leistungen geschlossenen Vermittlungsvertrages
1. Gegenstand der Vermittlung
1.1. Der FFV vermittelt Beherbergungs-, Bewirtungs- und ggf. sonstige Leistungen.
1.2. Der FFV erbringt die Vermittlungsleistungen im Namen und für Rechnung der
beteiligten Leistungsträger und ist damit nicht Veranstalter im Sinne § 651 a,
Absatz 1 BGB. Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt somit ausschließlich
zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger zustande.
1.3. Der Umfang der vermittelten Leistung ergibt sich aus der Reservierungsbestätigung.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändert, bedarf der
schriftlichen Bestätigung.
2. Buchung und Vertragschluss
2.1. Mit der Willensbekundung der Vermittlungsleistung beauftragt der Kunde den FFV (in
seinem Namen) mit dem Abschluss eines verbindlichen Leistungsvertrages mit dem
Leistungsträger (z.B. Beherbergungsvertrag, Bewirtungsvertrag) unter Einbeziehung
dieser Vermittlungsbedingungen.
2.2. Die Buchung kann schriftlich oder elektronisch vorgenommen werden. Sie
erfolgt durch den Buchenden auch für alle in der Buchung mit aufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Buchende wie für seine eigenen
Verrpflichtungen einsteht.
2.3. Die in Ziffer 2.1 genannten Leistungsverträge kommen mit der Annahme durch den
Leistungsträger (Beherbergungs-. Betwirtungsbetrieb) zustande. Über die
Annahme wird der Kunde/ Auftraggeber unverzüglich vom den Leistungsträger
durch Zusendung einer Reservierungsbestätigung informiert . Der Leistungsvertrag
gilt mit der Zusendung der Reservierungsbestätigung als verbindlich geschlossen.
2.4. Es gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers.
3. Zahlung und Abwicklung
3.1. Das gesamte vom Auftraggeber/Kunden gemäß dem vom FFV vermittelten und
zwischen diesem und dem Leistungsträger zustande gekommenen
Leistungsvertrag zu zahlende Entgelt ist direkt beim Leistungsträger (z. B. Hotel,
Ferienwohnung, Gaststätte usw.) zu zahlen. Die Höhe des zu zahlenden Entgeltes
ist in der Reservierungsbestätigung ausgewiesen.
3.2. Der Auftraggeber/Kunde ist verpflichtet bei Reservierungen von
Übernachtungsleistungen den Leistungsträger zu benachrichtigen, wenn die Anreise
nach 18.00 Uhr liegt. Anderenfalls kann der Anspruch auf die Übernachtungsleistung
erlöschen. Ziffer 4. bleibt unberührt.
4. Rücktritt / Stornierung
4.1. Bei Rücktritt (bzw. Stornierung oder Minderung des Leistungsumfangs) ist der Zugang
der Rücktrittserklärung beim Leistungsträger maßgeblich. Wir empfehlen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären. Für den Zugang der Rücktrittserklärung
beim Leistungsträger ist der Auftraggeber beweispflichtig.
4.2. Es gelten die jeweiligen Stornierungsbedingungen des einzelnen Leistungsträgers.
Treten Sie bei Hotelreservierungen von dem Beherbergungsvertrag zurück oder
nehmen Sie das gebuchte Zimmer nicht in Anspruch, kann der Leistungsträger
Ersatz für seine Aufwendungen und der FFV ein Entgelt für seine Vermittlungsleistung
verlangen.
5. Gewährleistung/ Haftung
5.1. Der FFV ist lediglich Vermittler von Fremdleistungen und steht nicht für die
ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Fremdleistungen, sondern lediglich
für die ordnungsgemäße Vermittlung der vorgenannten Fremdleistungen ein.
Der FFV haftet nicht für die Nicht- oder Schlechtleistung des vermittelten Vertrages.
5.2. Sämtliche sich aus dem Beherbergungs- und Vermittlungsvertrag ergebenden
Ansprüche und Verpflichtungen bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen
dem Auftraggeber/Kunden und der von diesem gebuchten Unterkunft und/oder
Leistungsträger.
5.3. Die Haftung des FFV beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die
Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
5.4. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen sind unverzüglich
und ausschließlich an den jeweiligen Beherbergungsbetrieb, Leistungsträger oder
Veranstalter zu richten.
6. Salvatorische Klausel
6.1. Sollte eine Bestimmung dieser Vermittlungsbedingungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen.
7. Gerichtsstand
7.1. Klagen gegen den FFV sind an dessen Sitz zu erheben. Für Klagen des FFV gegen den
Auftraggeber/Kunden ist der Sitz des FFV maßgebend.
8. Sonstiges
8.1. Der FFV ist berechtigt, alle zur Durchführung der Vermittlung notwendigen
Informationen und Daten zu Speichern, weiterzuverarbeiten und an den
Leistungsträger zu übermitteln. Diesbezüglich ist der Gast verpflichtet, die Daten
und Informationen richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
8.2. Alle bisherigen Vermittlungsverträge bzw. Vereinbarungen werden durch
diesen Vertrag zum 01.11.2015 ersetzt. Unberührt davon sind alle laufenden
Vermittlungen.
Freyburg (Unstrut), November 2015