1. Buchung
1.1. Die Bestellung der Stadtführungen sollte unter Angabe der Teilnehmerzahl, des
1.2. Treffpunkt sowie de Uhrzeit dem Freyburger Fremdenverkehrsverein e.V.
spätestens 5 Werktage vor dem gewünschten Termin vorliegen.
Der Vertrag kommt zustande mit Bestätigung der Bestellung durch den Freyburger
Fremdenverkehrsverein e.V.
1.3. Der Besteller erkennt die genannten Preise an.
2. Mindestteilnehmerzahl
2.1. Mindestteilnehmerzahlen für eine Führung sind nicht vorgesehen.
Pro Stadtführer sollte eine Gruppengröße von max. 30 Personen nicht überschritten
werden.
3. Umbuchung und Stornierung
3.1. Umbuchungen und Stornoaufträge werden von dem Freyburger Fremdenverkehrs-
verein e.V. nur in schriftlicher Form entgegengenommen und bearbeitet.
Umbuchungen werden, sofern sie terminlich möglich sind, unter Berücksichtigung der
geltenden Stornofristen kostenfrei vorgenommen.
3.2. Bei einem Rücktritt von weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Führungsbeginn
sowie Nichtinanspruchnahme/ Nichtanreise, wird eine Ausfallgebühr in Höhe der
Mindestgebühren (laut Buchungsbestätigung) für die jeweilige Führung berechnet.
Aktuelle Witterungsbedingungen sind kein Rücktrittsgrund.
3.3. Sofern der Reisende eine Führung/ Stadtrundfahrt nach Beginn aus Gründen abbricht,
die er selbst zu verantworten hat, beansprucht der Freyburger Fremdenverkehrsverein
e.V. den vollen Preis.
3.4. Falls Räumlichkeiten auf Grund städtischer Veranstaltungen nicht zu besichtigen sind,
besteht kein Anspruch auf Zutritt.
4. Wartezeit
4.1. Die Wartezeit des Stadtführers beträgt 15 min. ab dem vereinbarten Zeitpunkt. Bei
verspäteten Eintreffen der Gäste reduziert sich der zeitliche Ablauf der Führung
um die Differenz, die durch die Verspätung entstanden ist.
Die Gesamtführungszeit beträgt in der Regel 1,5 h.
5. Zahlungsweise
5.1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Bezahlung der Stadtführung durch
den Besteller oder dessen Beauftragen, während der Öffnungszeiten in bar in der
Geschäftsstelle des Freyburger Fremdenverkehrsverein e.V.; Markt 2. Für
Stadtführungen die nicht während der Öffnungszeiten statt finden, kann die Führung
bei dem Gästeführer bezahlt werden.
6. Haftung
6.1. Der Freyburger Fremdenverkehrsverein e.V. haftet bei Pflichtverletzungen lediglich im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (bei eigenem vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Handeln).
7. Sonstiges
7.1. Alle bisherigen Vermittlungsverträge bzw. Vereinbarungen werden durch diesen
Vertrag zum 01.01.2011 ersetzt. Unberührt davon sind alle laufenden Vermittlungen.
Freyburg (Unstrut) , Januar 2012